Relevante Akteure bei Installation & Betrieb von Ladeinfrastruktur in MFH

Bei der Installation und dem Betrieb von Ladeinfrastruktur in Mehrfamilienhäusern (MFH) arbeiten unterschiedliche Stakeholder zusammen

Planung

Involviert sind bei diesem Schritt neben dem Planer, der Elektroinstallateur, der Energieversorger (EVU) bzw. Verteilnetzbetreiber (VNB). Diese sind bei der Definition der entsprechenden Ausbaustufen der Einstellhalle, der Systemwahl und weiteren elektrotechnischen Massnahmen beteiligt. Darüber hinaus beschäftigen sich diese Akteure mit Rahmenbedingungen, wie das Einhalten der Werkvorschriften des Verbands Schweizer Energieversorger (VSE) und der Empfehlung der SIA 2060. Zudem sollte sichergestellt sein, dass Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllt und Fördermöglichkeiten berücksichtigt sind. 

 

Installation

Anschliessend wird die Planung umgesetzt. Involviert sind hierbei Elektroinstallateure, die Hausverwaltung und ggf. andere Gewerke, wenn es sich um eine umfängliche Sanierung oder einen Neubau handelt. Während die Elektroinstallation vom Installateur vorgenommen wird, muss diesem der Zugang zur Einstellhalle und der entsprechenden Hausinstallation ermöglicht werden. Dies wird durch gewöhnlich die Verwaltung sichergestellt. Das Abstimmen mit anderen Gewerken ist ebenfalls ein wichtiger Aspekt.

 

Verwaltung

Die Verwaltung der Ladeinfrastruktur obliegt der eingesetzten Hausverwaltung und Eigentümer-Gemeinschaft. Ebenso ist der Mieter als Nutzer involviert. Die Hausverwaltung stellt sicher, dass die entsprechenden Parkplätze mit Ladeinfrastruktur ausgestattet werden und regelt alle vertraglichen Aspekte. Daneben wird der Zugang zur Ladestation sowie die Abrechnung der Ladevorgänge durch die Verwaltung geregelt.
In den meisten Fällen gehört die Installation aller Hardwarekomponenten zur Infrastruktur des Gebäudes. Eine Umlage auf den Mietzins des Stellplatzes ist zu empfehlen.

 

Betrieb

Der Betrieb der Ladeinfrastruktur wird hauptsächlich durch den E-Mobility-Service Provider (eMSP) sichergestellt. Neben der Zugangsregelung wird auch die Abrechnung der einzelnen Ladevorgänge geleistet. Hierfür ist in den meisten Fällen eine Servicegebühr an den eMSP zu zahlen. Diese kann auch auf den Kilowattstundenpreis aufgeschlagen werden. Des Weiteren sind der technische Support, der bei auftretenden Problemen hilft, sowie der Installateur, der die regelmässige Wartung des Ladesystems übernimmt, in den Betrieb involviert.

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