Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand Mai 2022 

1. Geltungsbereich

Protoscar SA (Protoscar) ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Lugano, Schweiz. Protoscar bietet für Kunden aus verschiedensten Bereichen (wie bspw. private oder öffentliche Unternehmen aus dem Immobiliensektor oder Energieversorger) (Kunden) Dienstleistungen im Bereich der Elektromobilität (wie Beratungsdienstleistungen, Schulungen) an (Dienstleistungen).

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Rechtsbeziehungen (Offerten, Vertragsverhandlungen, Verträge) zwischen Protoscar und ihren Kunden (Protoscar und der Kunde je einzeln eine Partei und zusammen die Parteien). Diese AGB bilden in der jeweils bei Vertragsabschluss gültigen Fassung einen integrierenden Bestandteil des zwischen Protoscar und dem Kunden abgeschlossenen Vertrags (Vertrag). Die aktuellen AGB sind auf der Website von Protoscar (protoscar.ch) abrufbar.

Die AGB gelten nur insoweit als Protoscar mit dem Kunden nichts anderes vereinbart hat. Im Falle von Widersprüchen zwischen dem Vertrag und diesen AGB geht der Vertrag diesen AGB vor. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten als wegbedungen.

2. Vertragsabschluss 

Protoscar erstellt auf Anfrage des Kunden eine unverbindliche Offerte für die nachgefragte Dienstleistung. Sofern in der Offerte nichts anderes angegeben ist, ist die Offerte unverbindlich. Nimmt der Kunde die Offerte an (Bestellung), gilt dies als Offerte zum Vertragsschluss. Mit der Bestellung stimmt der Kunde diesen AGB in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung zu. Der Vertrag zwischen Protoscar und dem Kunden kommt erst mit der Zustimmung von Protoscar zustande. Protoscar erteilt ihre Zustimmung (Auftragsbestätigung) mittels einer mündlichen oder schriftlichen Bestätigung, der Unterzeichnung eines schriftlichen Vertrags oder der Ausführung des offerierten Geschäfts.

3. Dienstleistungen

 

3.1 Inhalt und Erbringung der Dienstleistungen.

Art, Umfang und Eigenschaften der Dienstleistungen und Produkte regeln die Parteien im Vertrag. Im Vertrag können die Parteien auf weitere Dokumente verweisen.

Die Ausführung von Dienstleistungen erfolgt unter Anwendung anerkannter Methoden und aktuellen Standards und unter Beachtung der vom Kunden vertragsgemäss erteilten Weisungen.

 

3.2 Erfüllungsort / Einsatzort

Erfüllungsort ist der im Vertrag vereinbarte Ort. Für einzelne Dienstleistungen können verschiedene Erfüllungsorte oder Einsatzorte vereinbart werden.

Wird im Vertrag kein Erfüllungsort vereinbart, gilt grundsätzlich die Adresse von Protoscar als Erfüllungsort.

 

3.3 Beizug von Subunternehmern

Protoscar ist jederzeit berechtigt, Subunternehmer für die Erbringung der Dienstleistungen beizuziehen. Protoscar bleibt gegenüber dem Kunden für das Erbringen der Dienstleistungen verantwortlich.

 

3.4 Instruktionen / Schulungen

Protoscar übernimmt Instruktionen und Schulungen gegen Vergütung, wenn dies im Vertrag vereinbart ist.

4. Mitwirkung des Kunden

Der Kunde hat die für die Vertragserfüllung durch Protoscar erforderlichen und angemessenen Vorkehrungen zu treffen und übergibt Protoscar rechtzeitig alle für die Vertragserfüllung erforderlichen Vorgaben aus seinem Bereich. Weitere Mitwirkungspflichten des Kunden werden im Einzelfall im Vertrag vereinbart.

5. Vergütung / Auslagen / Steuern

 

5.1 Vergütung / Stundensätze

Sofern nicht etwas anderes (bspw. ein Pauschalpreis) vereinbart wurde, so sind Dienstleistungen von Protoscar nach Aufwand zu vergüten (Vergütung).

Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind folgende Aufwände als Teil der Vergütung nach Zeitaufwand gemäss dieser Ziffer 5.1 zu vergüten:

  • Reisezeit für Hin- und Rückreise zum und vom Erfüllungsort oder Einsatzort
  • Zeitaufwand bei der Auswahl und Auswertung von Dritten und Drittleistungen im Zusammenhang mit der Erfüllung der Dienstleistungen durch Protoscar

Es gilt der im Vertrag vereinbarte Stundensatz.

Ohne ausdrückliche andere schriftliche Vereinbarung gelten alle Kostenvoranschläge und Schätzungen oder Angaben zu erwarteten Kosten von Protoscar als unverbindliche Schätzungen.

 

5.2 Spesen / Auslagen

Zusätzlich zur Vergütung stellt Protoscar dem Kunden Reise- und Verpflegungskosten und weitere Auslagen wie folgt separat in Rechnung:

  • Reisekosten zum Erfüllungsort und zurück mit dem Auto: CHF 0.50/km
  • Weitere Reise- und Verpflegungskosten: Effektiv angefallene Transportkosten (Zug und Busfahrten in erster Klasse, Übernachtungen in 3-4 Stern Hotels) und Verpflegungskosten.
  • Weitere Aufwendungen gegen Beleg

Protoscar ist im Rahmen der Erfüllung der Dienstleistungen berechtigt, im Namen und auf Rechnung des Kunden, Dienstleistungen von Dritten zu beanspruchen und ist ermächtigt, entsprechende Verträge für solche Dienstleistungen im Namen und auf Rechnung des Kunden abzuschliessen. Protoscar hält sich das Recht vor, Rechnungen für solche Drittkosten dem Kunden zur direkten Begleichung weiterzuleiten.

 

5.3 Steuern

Sämtliche Beträge verstehen sich exklusiv Mehrwertsteuer (MWST), sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Von Protoscar zu entrichtende MWST wird dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt.

Sämtliche ausländischen Steuern, Abgaben und Abzüge gehen zu Lasten des Kunden und werden vom Kunden getragen oder diesem in Rechnung gestellt. Der Kunde darf diese Kosten nicht von der Vergütung in Abzug bringen oder sonst wie gegenüber Protoscar geltend machen.

6. Rechnungsstellung / Zahlungsbedingungen

 

6.1 Rechnungsstellung und Zahlung

Protoscar kann dem Kunden die gesamte Vergütung (inkl. Spesen/Auslagen) nach Erbringung der Dienstleistungen oder auch Teilzahlungen in Rechnung stellen.

Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum (Zahlungsfrist) und in Schweizerfranken (CHF) zu bezahlen. 

 

6.2 Kostenvorschuss

Protoscar ist berechtigt, den Kunden zur Zahlung eines Kostenvorschusses der Vergütung und der Auslagen aufzufordern. Ohne Bezahlung des Kostenvorschusses ist Protoscar zu keinen Dienstleistungen verpflichtet.

 

6.3 Verbot des Zahlungsaufschubs / Verrechnungsverzicht

Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungsverpflichtungen aufzuschieben.

Der Kunde ist nicht berechtigt, die Forderung von Protoscar mit Forderungen des Kunden zu verrechnen.

 

6.4 Zahlungsverzug

Nach Ablauf der Zahlungsfrist fällt der Kunde ohne weiteres in Verzug (Zahlungsverzug). Der Kunde schuldet bei Zahlungsverzug einen Verzugszins von 5% p.a. Die Geltendmachung eines allfälligen weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

Zudem hält sich Protoscar das Recht vor, weitere Dienstleistungen für diesen Vertrag oder einen anderen Vertrag zwischen Protoscar und dem Kunden einzustellen, die Ablieferung von fertigen Arbeitsergebnissen zurückzuhalten und weitere Massnahmen zur Verhinderung wachsenden Schadens zu treffen. Handlungen von Protoscar, welche im Zusammenhang mit der Durchsetzung des Zahlungsanspruchs anfallen, werden dem Kunden zu üblichen Stundenansätzen der damit beauftragten Personen in Rechnung gestellt.

7. Haftung

Protoscar haftet für sich und ihre Hilfspersonen nur für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden. Jegliche weitere Haftung von Protoscar für unmittelbare oder mittelbare Schäden (Vermögensschäden, Betriebsunterbrüche, Einkommens- oder Mietzinsausfälle) ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

8. Geheimhaltung / Datenschutz

Die Parteien verpflichten sich zur Geheimhaltung von Tatsachen und Daten, die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind, es sei denn dies sei im Rahmen der Erbringung der Dienstleistungen resp. der Vertragserfüllung notwendig (bspw. bei Bekanntgabe an beigezogene Subunternehmer). Vorbehalten bleiben abweichende Regelungen im Vertrag oder diesen AGB.

Protoscar hat in jedem Fall das Recht, in sämtlichen Medien den Kunden sowie das Projekt (Titel und kurze Beschreibung) als Referenz zu nennen und auf die Webseiten des Kunden zu verweisen.

Die Parteien bearbeiten Personendaten der anderen Partei unter Einhaltung der für die jeweilige Partei anwendbaren datenschutzrechtlichen Regelungen.

Für die Bearbeitung von Personendaten durch Protoscar gilt die zum Zeitpunkt der Datenbearbeitung geltende Datenschutzerklärung von Protoscar. Die aktuelle Datenschutzerklärung von Protoscar ist auf der Website von Protoscar (protoscar.ch) abrufbar.

Die Parteien können abweichende oder ergänzende Vereinbarungen im Vertrag treffen und weitere vertragliche Abmachungen, z.B. Geheimhaltungsvereinbarungen (NDAs) oder Auftragsdatenbearbeitungsverträge (ADVs), abschliessen. Bestimmungen im Vertrag, NDAs oder ADVs gehen den Bestimmungen in diesen AGB vor.

9. Arbeitsergebnisse / Immaterialgüterrechte

Sämtliche Immaterialgüterrechte (insb. Urheberrechte) an den von Protoscar in Erfüllung des Vertrags erstellten Arbeitsergebnissen verbleiben bei Protoscar. Unter Arbeitsergebnisse fallen insbesondere im Rahmen eines Vertragsverhältnisses für einen Kunden von Protoscar erstellte Konzepte, Unterlagen, Auswertungen, Analysen, Schulungsmaterialien etc. Protoscar behält sich ausdrücklich das Recht vor, Arbeitsergebnisse unverändert oder verändert für sich oder Dritte zu verwenden.

Protoscar räumt dem Kunden nach vollständiger Bezahlung der Vergütung ein zeitlich unbeschränktes, nicht ausschliessliches, übertragbares Nutzungsrecht für eigene Zwecke an den vorbestehenden Rechten an den Arbeitsergebnissen ein. Vorbehalten bleiben abweichende Regelungen im Vertrag.

10. Vertragsdauer und Kündigung

Wird im Vertrag nichts anderes vereinbart, wird der Vertrag zwischen Protoscar und dem Kunden auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Kunde sowie Protoscar haben das Recht, einen Vertrag jederzeit einseitig aufzulösen.

Für die bis zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertrags angefallenen Vergütungen, Spesen, Auslagen und weiteren Aufwendungen ist der Kunde verantwortlich. Der Kunde ist auch für Vergütungen, Spesen, Auslagen und weitere Aufwendungen verantwortlich, die notwendigerweise im Zusammenhang mit der Beendigung des Vertrags oder mit der Übergabe von Arbeitsergebnissen an den Kunden entstehen.

11. Übertragbarkeit

Der Kunde kann seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nicht ohne Zustimmung von Protoscar auf einen Dritten übertragen, es sei denn es sei in diesen AGB oder im Vertrag anders vereinbart.

12. Änderungen

Protoscar behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen der AGB werden auf der Webseite von Protoscar (protoscar.ch) veröffentlicht und, bei grösseren oder wichtigen Änderungen, dem Kunden per E-Mail oder auf andere geeignete Weise unter Einhaltung einer Frist von mindestens 30 Tagen vor Inkrafttreten der neuen AGB mitgeteilt. Der Kunde hat das Recht, einen laufenden Vertrag auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen hin zu kündigen.

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Der Vertrag zwischen dem Kunden und Protoscar untersteht materiellem schweizerischem Recht.

Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag zwischen dem Kunden und Protoscar sind ausschliesslich die Gerichte der Stadt Zürich zuständig.


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